Neben der Umsatzsteuerberatung kommt der Zollberatung im Rahmen der Internationalisierung von Warenhandel und Dienstleistungen eine wesentliche Bedeutung zu. Gewinne durch günstige Einkaufspreise im nicht-europäischen Ausland können durch Zölle und Einfuhrabgaben schnell aufgezehrt werden. Eine umfassende Beratung bei internationalen Sachverhalten ist daher unerlässlich.

Wir beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zu den folgenden Themen haben:

  • Einfuhr und Ausfuhr von Waren
  • Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Incoterms und Vertretungsregelungen
  • Grundlagen des allgemeinen Zollrechts

Da steuerliche Beratung immer auf das einzelne Mandat zugeschnitten sein muss, kann unsere Zollberatung u.a. aus den folgenden Leistungen bestehen:

  • Bearbeitung von Einzelanfragen
  • Erstellung von Gutachten
  • Vertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Unterstützung bei Zollprüfungen
  • Prüfung der aktuellen Lieferstrukturen auf umsatzsteuerliche oder zollrechtliche Risiken

Selbstverständlich können Sie die Zollberatung auch mit unseren anderen Leistungen wie Buchführung, Lohnbuchhaltung und Erstellung von Steuererklärungen kombinieren.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Schrei

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Steuerrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Herr Schrei hat mehr als ein halbes Jahrzehnt nationale und internationale Mandate im Bereich der Umsatzsteuerberatung und der Zollberatung bei einer großen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beraten.