Friedrich Schrei ist als selbstständiger Steuerberater in Allendorf (Eder) tätig. Das Beratungsteam wird ergänzt durch Jan Schrei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, und Tim Schrei, Steuerberater. Die Kanzlei besteht seit 1986.
Schwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung und Betreuung von kleinen oder mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern sowie Privatpersonen in Allendorf (Eder), Battenberg (Eder) und Frankenberg (Eder) sowie im Raum Marburg-Biedenkopf.
Unsere Leistungen
Einkommensteuererklärungen
Einkommensteuererklärung 2023
Wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, gelten für das Jahr 2023 folgende Fristen:
02.09.2024 – für die Abgabe ohne Steuerberater
Bei der Anfertigung der Steuererklärung durch einen Steuerberater gilt eine automatische Fristverlängerung:
02.06.2025 – für die Abgabe mit Steuerberater
Einkommensteuererklärung 2022
Wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, gelten für das Jahr 2022 folgende Fristen:
02.10.2023 – für die Abgabe ohne Steuerberater
Bei der Anfertigung der Steuererklärung durch einen Steuerberater gilt eine automatische Fristverlängerung:
31.07.2024 – für die Abgabe mit Steuerberater
Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung mit digitalen Belegen (Unternehmen Online)
Im Rahmen der Erstellung Ihrer Buchführung kann das Austauschen von Pendelordnern entfallen, indem Sie Ihre Belege einscannen und uns online zur Verfügung stellen.
Mithilfe von Unternehmen Online können Sie Ihre Belege dauerhaft im Unternehmen behalten. Zusätzlich werden die Belege archiviert und Sie können diese jederzeit im Browser einsehen und durchsuchen.
Des Weiteren beinhaltet Unternehmen Online die Möglichkeit zur Führung eines Kassenbuchs, welches Mandant und Berater zur Verfügung steht.
Über Unternehmen Online ist es uns möglich, Ihnen Zugriff auf Auswertungen aus dem Rechnungswesen und der Lohnbuchhaltung zu gewähren.
Lohnbuchhaltung
Neben der Finanzbuchhaltung übernehmen wir gern die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen.
Dabei kommunizieren wir für Sie mit Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, Finanzämtern und den Berufsgenossenschaften und unterstützen Sie bei Lohnsteueraußenprüfungen oder der Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.
Baulohnabrechnung
Für Unternehmen, die im
- Bauhauptgewerbe
- Maler- und Lackiererhandwerk
tätig sind, übernehmen wir die Baulohnabrechnung unter Berücksichtungen der branchenspezifischen Besonderheiten wie dem Mehraufwands-Wintergeld (MWG), dem Saison-Kurzarbeitergeld sowie den Anforderungen eines branchenabhängigen Mindestlohns.
Mindestlohn
Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für alle über 18-jährigen Arbeitnehmer. Dieser beträgt seit 01.01.2024 12,41€ brutto je Arbeitsstunde.
Wir prüfen für Sie, ob für Ihre Arbeitnehmer der allgemeine gesetzliche Mindestlohn oder ein branchenspezifischer Mindestlohn gilt, und ob Sie Ihren Arbeitnehmern bereits den Mindestlohn in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zahlen (Mindestlohnberechnung).
Mindestlohn – Aufzeichnungpflichten
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns besteht eine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten, insbesondere bei
- Minijobs
- kurzfristigen Beschäftigungen und
- Arbeitnehmern, die in den in §2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftszweigen arbeiten.
06452 / 1715
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