Friedrich Schrei ist seit mehr als 25 Jahren als selbstständiger Steuerberater in Allendorf (Eder) tätig.
Schwerpunkt der Kanzlei ist die Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern sowie Privatpersonen im Raum Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf, Siegen-Wittgenstein und im Hochsauerlandkreis.
Unsere Leistungen
Einkommensteuererklärungen
Einkommensteuererklärung 2017
Wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, gelten für das Jahr 2017 folgende Fristen:
31.05.2018 – für die Abgabe ohne Steuerberater
Bei der Anfertigung der Steuererklärung durch einen Steuerberater gilt eine automatische Fristverlängerung:
28.02.2019 – für die Abgabe mit Steuerberater in Hessen
31.12.2018 – für die Abgabe mit Steuerberater in den übrigen Bundesländern
Einkommensteuererklärung 2016
Wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, gelten für das Jahr 2016 folgende Fristen:
31.05.2017 – für die Abgabe ohne Steuerberater
Bei der Anfertigung der Steuererklärung durch einen Steuerberater gilt eine automatische Fristverlängerung:
28.02.2018 – für die Abgabe mit Steuerberater in Hessen
31.12.2017 – für die Abgabe mit Steuerberater in den übrigen Bundesländern
Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung mit digitalen Belegen (Unternehmen Online)
Im Rahmen der Erstellung Ihrer Buchführung kann das Austauschen von Pendelordnern entfallen, indem Sie Ihre Belege einscannen und uns online zur Verfügung stellen.
Mithilfe von Unternehmen Online können Sie Ihre Belege dauerhaft im Unternehmen behalten. Zusätzlich werden die Belege archiviert und Sie können diese jederzeit im Browser einsehen und durchsuchen.
Des Weiteren beinhaltet Unternehmen Online die Möglichkeit zur Führung eines Kassenbuchs, welches Mandant und Berater zur Verfügung steht.
Über Unternehmen Online ist es uns möglich, Ihnen Zugriff auf Auswertungen aus dem Rechnungswesen und der Lohnbuchhaltung zu gewähren.
Lohnbuchhaltung
Neben der Finanzbuchhaltung übernehmen wir gern die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen.
Dabei kommunizieren wir für Sie mit Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, Finanzämtern und den Berufsgenossenschaften und unterstützen Sie bei Lohnsteueraußenprüfungen oder der Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.
Baulohnabrechnung
Für Unternehmen, die im
- Bauhauptgewerbe
- Maler- und Lackiererhandwerk
tätig sind, übernehmen wir die Baulohnabrechnung unter Berücksichtungen der branchenspezifischen Besonderheiten wie dem Mehraufwands-Wintergeld (MWG), dem Saison-Kurzarbeitergeld sowie den Anforderungen eines branchenabhängigen Mindestlohns.
Mindestlohn (ab 01.01.2015)
Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für alle über 18-jährigen Arbeitnehmer. Dieser beträgt seit 2017 8,84€ brutto je Arbeitsstunde.
Wir prüfen für Sie, ob für Ihre Arbeitnehmer der allgemeine gesetzliche Mindestlohn oder ein branchenspezifischer Mindestlohn gilt, und ob Sie Ihren Arbeitnehmern bereits den Mindestlohn in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zahlen (Mindestlohnberechnung).
Mindestlohn – Aufzeichnungpflichten
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns besteht eine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten, insbesondere bei
- Minijobs
- kurzfristigen Beschäftigungen und
- Arbeitnehmern, die in den in §2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftszweigen arbeiten.