
Grundsteuerreform
Ab dem 01.07.2022 wird für alle unbebauten und bebauten Grundstücke in Deutschland der Grundsteuermessbetrag aufgrund der Grundsteuerreform neu ermittelt. Dazu muss für jedes Grundstück eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Was Sie als Eigentümer jetzt tun müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Mit der Grundsteuerreform werden neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ermittelt. Die Städte und Gemeinden erheben die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Maßgeblich für die Besteuerung sind die Verhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022.
Für die neue Grundsteuer wird für alle unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundvermögens der Grundsteuermessbetrag neu ermittelt.
Eigentümer müssen für jedes Grundstück eine eigenständige Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben, und das ganz unabhängig davon, ob sie ihr Grundstück selbst nutzen oder es vermieten oder ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt.
Es kommen bundesweit verschiedene Bewertungsmodelle zum Einsatz. Abhängig davon, in welchem Bundesland das Grundstück liegt, sind unterschiedliche Angaben erforderlich.
Für Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke gelten Besonderheiten. Hier werden u.a. auch Angaben zu den Nutzungen der jeweiligen Grundstücke erforderlich sein. Seitens der hessischen Finanzverwaltung soll voraussichtlich noch vor dem 01.07.2022 ein kostenloser Sonderkatasterauszug online zur Verfügung gestellt werden, aus dem sich einige der zu erklärenden Daten ergeben.
Zur Abgabe der Erklärung(en) hat die Finanzverwaltung den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 vorgesehen.
Die hessische Finanzverwaltung wird voraussichtlich im Laufe des Juni 2022 Grundstückseigentümer anschreiben und diese über den zu bewertenden Grundbesitz informieren.
Eine Übersicht, ob und ggf. wann die Finanzverwaltungen Informationsschreiben versenden, finden sie hier.
Sie haben die Möglichkeit,
- entweder die Erklärung(en) selbst elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln,
- beim Finanzamt telefonisch zu beantragen, dass Ihnen Papiervordrucke für die Erklärungen zugesendet werden
- oder einen Steuerberater zu beauftragen.
Für die Bewertung eines Grundstücks in Hessen sind die folgenden Informationen erforderlich:
- Einheitswertbescheid,
- Grundbuchauszug,
- Wohnflächenberechnung,
- Schreiben des Finanzamts (Versand für Hessen im Juni 2022)
Sollte Ihnen ein Grundbuchauszug nicht vorliegen, kann dieser durch uns gegen Kostenübernahme (EUR 20,00) angefordert werden.
Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen für andere Bundesländer finden Sie hier.
Gern übernehmen wir auch die Erklärung(en) für Grundstücke außerhalb Hessens. Sprechen Sie uns hierzu gern an.
- Wenn Sie uns mit der Erstellung Ihrer Erklärung(en) beauftragen möchten, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und den zu bewertenden Grundstücken an grundsteuer@schrei.de oder verwenden Sie das Kontaktformular unter „Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Erklärung(en)“.
- Wir senden Ihnen einen Vertrag zur Beauftragung der gewünschten Leistungen zu. Erst wenn Sie uns diesen unterschrieben zukommen lassen, ist die Beauftragung rechtlich bindend.
- Anschließend senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen zur Erstellung der Erklärung(en). Die Unterlagen können Sie uns per E-Mail zukommen lassen. Alternativ besteht die Möglichkeit, Zugriff auf ein Mandantenportal zu erhalten, in dem Sie Unterlagen einstellen können und jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihrer Erklärung informiert werden (Freischaltung voraussichtlich ab Mitte Juni 2022 möglich).